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Formeller Verstoß gegen Anti-Doping-Schiedsvereinbarung kostet TV 05/07 Hüttenberg zwei Meisterschaftspunkte

Der TV 05/07 Hüttenberg hat am 19. Spieltag der laufenden Saison bei der Begegnung gegen TuSEM Essen einen Spieler eingesetzt, von dem keine unterschriebene Anti-Doping-Schiedsvereinbarung vorlag. Die Teilnahmeberechtigung am Spielbetrieb setzt diesen Nachweis allerdings seit dem 01.01.2026 zwingend voraus. Gemäß Regelwerk ist eine Nicht-Erbringung mit Spielverlust zu ahnden.
 
Dies ergibt sich zwingend aus der DHB-Spielordnung (§ 50, Abs. 1 h, Abs. 3) in Verbindung mit § 4, Ziffer 2 Ordnung zur Durchführung von Spielen (DFO). Entsprechend ist die Begegnung, die am 14.02.2026 mit 37:34 Toren für Hüttenberg endete, durch die HBL-Spielleitung mit 0:2 Punkten und 0:0 Toren für den TV 05/07 Hüttenberg als verloren zu werten.
 
Gegen diese Entscheidung der HBL-Spielleitung kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch bei der 2. Kammer des DHB-Bundessportgerichts eingelegt werden. Ein möglicher Punktabzug sowie der Übertrag der zwei Punkte an TuSEM Essen erfolgen erst nach Abschluss des Verfahrens.

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