Aufgrund des Einsatzes einer nicht spielberechtigten Spielerin werden die Begegnungen des 20. und 12. Spieltages unter Beteiligung des VfL Oldenburg in der Alsco HBF neu gewertet.
Der VfL Oldenburg hatte in den Begegnungen des 20. Spieltages gegen die HSG Blomberg-Lippe (21.03.2026) sowie im Nachholspiel des 12. Spieltags gegen den BSV Sachsen Zwickau (25.03.2026) eine Spielerin eingesetzt, für welche keine unterschriebene Anti-Doping-Schiedsvereinbarung vorlag. Gemäß Punkt 6.4 der Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb der Bundesligen setzt die Teilnahmeberechtigung am Spielbetrieb das Einreichen der von der jeweiligen Spielerin unterschriebenen Schiedsvereinbarung voraus.
Oldenburg hatte die Begegnung des 20. Spieltages mit 30:21 bei der HSG Blomberg-Lippe verloren, die Nachholpartie des 12. Spieltags endete mit einem 25:25-Unentschieden zwischen dem BSV Sachsen Zwickau und den Hunterstädterinnen. Durch die fehlende Spielberechtigung einer Spielerin sind die beiden genannten Partien gemäß §50 der DHB-Spielordnung mit 0:2 Punkten und 0:0 Toren gegen den VfL Oldenburg zu werten.
Die Verantwortlichen des VfL Oldenburg haben gegenüber dem Ligaverband signalisiert, diese Wertung zu akzeptieren und keinen Einspruch bei der 2. Kammer des DHB-Bundessportgerichtes einzulegen.



